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03.07.12
Der Stadtrat hat den öffentlichen Gestaltungsplan und die Revision der Bau- und Zonenordnung Werk 1 zur öffentlichen Auflage freigegeben. Entstehen soll ein attraktives, gemischt genutztes und dicht bebautes Areal, auf dem die Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert hat. Ausserdem hat sich der Stadtrat mit der Grundeigentümerin Implenia darauf verständigt, dass die Stadt die Halle 53 am Katharina-Sulzer-Platz zu günstigen Konditionen erwerben und als mögliche Veranstaltungshalle sichern kann. Zusammen mit den grossen Ausbauvorhaben der ZHAW ist auf dem Weg zu einem neuen Quartier auf dem Sulzerareal Stadtmitte ein Meilenstein erreicht.
Das Areal Werk 1 umfasst das Gebiet zwischen Zürcherstrasse, Jägerstrasse, Zur Kessel-schmiede und Katharina-Sulzer-Platz und liegt am südlichen Ende des Sulzerareals Stadtmitte. Hier soll ein lebendiger, attraktiver und an der Nachhaltigkeit orientierter Stadtteil entstehen. Das Areal liegt gemäss kantonalem Richtplan in einem Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung. An dieser sehr gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Lage soll eine urbane Mischnutzung mit hoher Dichte realisiert werden.
In einem kooperativen Verfahren zwischen der damaligen Grundeigentümerin Sulzer und später Implenia und der Stadt wurde im Jahr 2009 mit fünf Planer/innenteams eine Testplanung für eine Entwicklungsstrategie durchgeführt. Danach wurden ein städtebauliches Leitbild und darauf aufbauend ein öffentlicher Gestaltungsplan erarbeitet.
Der nun vorliegende öffentliche Gestaltungsplan ist die Leitplanke für die Entwicklung. Er ist Basis dafür, dass ein lebendiger und attraktiver Stadtteil entstehen kann. Ein Stadtteil, der sich an der Nachhaltigkeit orientiert. Das gilt für die soziale Durchmischung, die Energieversorgung, den Umgang mit schutzwürdigen Bauten, die Qualität der Freiräume und Neubauten und für die Bewältigung des Verkehrs.
Mobilitätskonzept zur Bewältigung des Verkehrs
Die Freiräume sind weitestgehend den Fussgängerinnen und Fussgängern und Velofahrenden vorbehalten. Schwerpunktmässig ist eine Erschliessung durch den Langsamverkehr und öffentlichen Verkehr zu fördern. Voraussetzung für diese Förderung sowie für die Reduktion der Fahrtenzahl von Motorfahrzeugen ist ein Mobilitätskonzept. Die Fahrtenzahl für die Spitzen-zeiten wird auf 200 Fahrten/Stunde plafoniert. Die Auto-Abstellplätze im Werk 1 dürfen die Zahl von 630 nicht übersteigen, kommen alle unterirdisch zu liegen und müssen bewirtschaftet werden. Aufgrund der künftigen Ausrichtung der Hallen 52 und 53 am Katharina-Sulzer-Platz bleiben in diesem Gebiet rund 300 Abstellplätze unrealisiert, was zu einer quartierverträglichen Lösung führt.
Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung der Energie-Ressourcen und des Klimaschutzes ist das Konzept der 2000-Watt-Gesellschaft wegweisend. Das Werk 1 wird konsequent nach den Vorgaben des SIA Effizienzpfades Energie 2040 geplant und realisiert. Aus ökologischen wie auch wirtschaftlichen Gründen wird die Abwärme der ehrichtverwertungsanlage (Fernwärme) genutzt. Für einen hohen Anteil an erneuerbarer Energie im Quartier wird bei der Umnutzung das Potenzial der Stromerzeugung mittels Photovoltaik bestmöglich ausgenutzt.
Es gilt, die Gebäude auf den verschiedenen Baufeldern mit einem verhältnismässig geringen Aufwand an grauer Energie zu realisieren. Für Neunutzungen geeignete oder geschützte Altbauten werden saniert. Die geschützten Hallen 1012 und 1013 bleiben mindestens zur Hälfte von Einbauten frei. Die Halle 1012 wird zudem als öffentlicher Verbindungsraum zwischen der Zürcherstrasse und einem grossen zentralen Platz mitten im Werk 1 ausgestaltet. Wie sämtliche Plätze und Gartenbänder des Werk 1 ist dieser öffentlich. Um dennoch eine hohe, sinnvolle Verdichtung zu erreichen, sind auf zwei Baufeldern Hochhäuser von über 25 Metern zugelassen
Gestaltungsplan als Basis für die Arealentwicklung
Der öffentliche Gestaltungsplan regelt die Grundmasse, die Mantellinien (Baufelder), die Gebäudehöhen und Geschosszahlen, die unterirdischen Gebäude, Vordächer/Balkone und Dachterrassen, Erdgeschosse, Gebäudedurchgänge, die Umgebung (Freiräume, öffentliche Räume, Dachgestaltung, Nisthilfen Alpensegler) sowie die Gestaltung (Anforderungen, Beurteilungsgrundlage, Konkurrenzverfahren) und die Nutzung.
Bei der Ausschöpfung des maximalen Wohnanteils wird im Gestaltungsplanperimeter Raum für rund 1000 Einwohnerinnen und Einwohner und 5000 Arbeitsplätze geschaffen. Bei der Reali-sierung des minimalen Wohnanteils sind es 500 Einwohnerinnen und Einwohner und 6500 Arbeitsplätze. Mit dem Hochhausbonus können entweder Raum für zusätzlich 550 Einwohne-rinnen und Einwohner oder zusätzlich 2000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Mit dem Ziel einer ausgewogenen sozialen Durchmischung des Areals müssen mindestens 30 Prozent der Wohn-fläche für gemeinnütziges Wohnen und preisgünstiges Wohnen für Personen in Ausbildung reserviert werden.
Der Kanton plant im Rahmen seiner Entwicklungsperspektive für den Hochschulstandort Winterthur, die ZHAW im Sulzerareal stark auszubauen. Neben dem bereits geplanten Umbau der Cityhalle zur Bibliothek stehen insbesondere die Halle 52 am Katharina-Sulzer-Platz und das Werk 1 für die Umnutzung zur Disposition. Die Baufelder an der repräsentativen Lage an der Zürcherstrasse und am zentralen Platz sind besonders geeignet für eine Umnutzung durch die ZHAW. Zurzeit laufen entsprechende Vertragsverhandlungen für einen Reservationsvertrag zwischen Kanton und Implenia.
Halle 53 als Veranstaltungsort quartierverträglich entwickeln
Im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan Werk 1 ergibt sich die einmalige Chance, die Halle 53 am Katharina-Sulzer-Platz als Veranstaltungshalle mit breiten Nutzungsmix zu sichern. Die Stadt und die Grundbesitzerin Implenia haben sich auf die Modalitäten des Verkaufs geeinigt. Dank dem generierten Mehrwert auf dem Areal Werk 1 ist Implenia beim Kaufpreis deutlich entgegen gekommen. Die Stadt kann die Halle 53 für 1 bis 4,5 Millionen Franken zu Vorzugs-konditionen zu erwerben. Der genaue Preis wird nach der definitiven Verabschiedung des Gestaltungsplans festgelegt. Die Stadt wird nun mit Winterthur Tourismus, der Standortförde-rung Region Winterthur, der ZHAW, Nachbarn und weiteren wichtigen Anspruchsgruppen ein Nutzungs- und Betriebskonzept entwickeln. Einen hohen Stellenwert hat dabei die Quartierverträglichkeit.
Am 6. Juli 2012 werden die Planungsunterlagen zum Werk 1 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der 60-tägigen Auflagefrist und einer Verlängerung wegen der Sommerferien bis am 21. September 2012 können dem Amt für Städtebau Einwendungen eingereicht werden. Sämtliche Unterlagen für die öffentliche Auflage sind hier (öffnet neues Fenster) einsehbar und können bereits heute heruntergeladen werden.
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