Standortförderung Winterthur

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Steuern

Die Steuerbelastung von Unternehmen im Kanton Zürich und damit auch in der Region Winterthur ist im internationalen Vergleich moderat. Diese kann je nach Gemeinde aber leicht variieren. Innerhalb der Schweiz belegt der Kanton Zürich einen guten Platz im Mittelfeld. Entscheidend ist, dass unter gewissen Bedingungen Steuermodelle zur Anwendung kommen können, welche die Steuerlast bedeutend reduzieren können: Holdingstruktur / Gemischte Gesellschaft

Besteuerung der Unternehmensgewinne

Zusammen mit der Stadt Zürich gehört Winterthur zu den steuergünstigsten unter den grossen Schweizer Städten. Der maximale Steuerbetrag für juristische Personen liegt in der Schweiz - und somit auch in der Region Winterthur - deutlich unter den Vergleichswerten umliegender europäischer Staaten.

 

 

Quelle: PricewaterhouseCoopers, 2009

Steuererleichterungen

Der Kanton Zürich kennt das Instrument der Steuererleichterung und kann diese unter Erfüllung gewisser Bedingungen gewähren. Bitte beachten Sie das Merkblatt des Kantons(PDF, 39 KB). Zusätzlich offeriert das Steuergesetz des Kantons grosszügige Abschreibungsmöglichkeiten.

 

Gerne stellen wir den persönlichen Kontakt zum Kantonalen Steueramt her.

 

Adresse:

Kantonales Steueramt
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Telefon ++41 43 259 40 50
Fax ++41 43 259 61 94

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